Tipps fürs Referendariat
Die Noten und ihre Bedeutung
Erfolgreich durchs Referendariat kommen - das heißt
vor allem: eine gute Note am Ende haben. Auch wenn die allseits
propagierte Voraussetzung - zweimal vollbefriedigend - selbst
in den Top-Kanzleien nur aus dem Papier stehen, ist doch nach
wie vor bei den meisten Kanzleien die Note das A und O für
eine Einstellung, oft wichtiger als der persönliche Kontakt
(siehe noch unten bei den Stationen).
Ein interessanter Lebenslauf kann ein Bonus sein, manche
Kanzleien schätzen oder verlangen ausländische Titel
oder eine Promotion, doch ohne gute Noten im Ersten und im
Zweiten Staatsexamen geht bei den meisten renommierten Kanzleien
fast gar nichts. Auch kann man eine schlechte Note im einen
nur teilweise durch eine besonders gute Note im anderen Examen
ausgleichen.
Allgemeine Tipps zum Referendariat gibt es genügend.
Sie sollen hier nicht wiederholt werden. Nur eine dringende
Warnung: eine gute Note im Ersten Staatsexamen ist noch lange
kein Garant für einen ähnlichen Erfolg im Zweiten.
Die Anforderungen sind andere, und darauf muss man sich rechtzeitig
einstellen. Durch Arbeitsgruppen oder speziell auf das Assessorexamen
zugeschnittene Scripte und Klausurenkurse. Denn viel vom Spezialwissen
des Ersten Examens ist für das Zweite nur noch Ballast,
aber dafür sind andere Probleme die Favoriten - eben
so, wie in den kleinen Scheinen typischerweise andere Gebiete
abgeprüft als bei den großen Scheinen. In der Regel
ist beim Zweiten Staatsexamen mit juristischer Kreativität
weniger zu machen als im Ersten, dafür ist mehr solides
juristisches Handwerk gefordert. Und Zeitprobleme stellen
sich nochmals verschärft, so dass man auf jeden Fall
viele Klausuren unter Examensbedingungen lösen sollte,
selbst wenn man meint, vom Referendarexamen her das Timing
schon im Griff zu haben.
Die Wahl der Stationen
Interessant sind für künftige Anwälte natürlich
vor allem die Stationen, bei denen man zu Anwälten gehen
kann. Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich. Wer später
aber Anwalt werden will, sollte bereits während des Referendariats
möglichst oft bei einem Anwalt sein. Die Station unmittelbar
vor dem Examen ist meist weniger ergiebig - wer nicht komplett
abtauchen will, sollte trotzdem nicht voll mitarbeiten. Bei
allen anderen Stationen kann es durchaus interessant sein,
den Berufsalltag eines Anwaltes voll mitzubekommen und von
morgens bis abends in der Kanzlei zu sein. Dazu bietet sich
insbesondere die Wahlstation an, da dann der Druck des Examens
wegfällt. Viele große Wirtschaftskanzleien bezahlen
dann auch mehrere Tausend Mark im Monat dafür. Wer noch
ins Ausland will, kann dies meist auch machen. Die großen
Kanzleien haben in der Regel Büros in allen Ecken der
Welt. Die Erfahrung zeigt, dass gerade während der Wahlstation
viele Erfahrungen gesammelt werden können, die für
die spätere Berufswahl wertvoll sind. Von der Verlockung,
die Wahlstation als Urlaubsstation zu sehen, sollte man sich
also besser nicht verleiten lassen. Lieber danach nochmals
Urlaub machen, fast jede Kanzlei hat Verständnis, wenn
man den Berufseinstieg nicht gleich nach dem Examen starten
will.
Wer später in einer renommierten Kanzlei arbeiten möchte,
ist im Vorteil, wenn er wenigstens eine Station - bevorzugt
die Wahlstation - in einer mindestens ebenbürtigen Kanzlei
abgeleistet hat. Wer sich noch nicht entscheiden kann zwischen
kleiner Bürgerkanzlei oder großer Wirtschaftskanzlei
sollte während des Referendariats in die unterschiedlichen
Typen reinschnuppern, übel genommen wird einem das nicht.
Wer sich schon für einen Kanzleitypus entschieden hat,
der kann ruhig mehrere Kanzleien dieser Art durchprobieren.
Bei kleinen Bürgerkanzleien ist meist für eine
spätere Bewerbung derjenige klar im Vorteil, der dort
schon mehrere Monate gearbeitet hat - bei Großkanzleien
nützt dies nur bedingt, hier ist die Note sehr viel wichtiger
als vorherige Kontakte. Dies liegt daran, dass hier oft tatsächlich
rechtlich extrem knifflige Fragen zu bearbeiten sind. Das
Vorurteil, dass der Anwaltsalltag juristisch sehr viel einfacher
sei als der Examensstoff trifft für diese Kanzleien mit
Sicherheit nicht zu. Allerdings lässt sich der Stoff
stärker eingrenzen, was Druck nimmt, und am realen Fall
lernt sich's leichter als abstrakt aus dem Lehrbuch oder Script.
LL. M. / MBA / Dr. und Ph. D.
Immer mehr im Trend liegen Postgraduiertenabschlüsse. Besonders der LL.M., der Magister Legum, erfreut sich wachsender Beliebtheit. Auf der ganzen Welt gibt es inzwischen zahlreiche Angebote, sich mit ausländischem, europäischem oder internationalem Recht zu beschäftigen.
Demgegenüber ist der Doktortitel eine eher deutsche Angelegenheit. Wer nur auf den Titel aus ist, sollte in 6 Monaten eine Schmalspurarbeit zu einem kleinen Thema hinkriegen, die ihm das rite (bestanden) sichert. Doktoranden, die mehr Zeit aufbringen, streben in der Regel das summa, magna oder cum laude an. Eine dergestalt qualifizierte Doktorarbeit berechtigt zum Verbleib in der wissenschaftlichen Community. Wer sich an ein Dissertationsprojekt wagen möchte, sollte schon im Studium (etwa über ein Seminar) Kontakt zu dem potentiellen Doktorvater herstellen. Um Stress zu vermeiden, sollte man frühzeitig ein Thema festlegen und sich um Förder- oder Arbeitsmöglichkeiten kümmern. Wenn die eigentliche Arbeit dann nach dem Examen, oder nach dem Referendariat losgeht, muss man sich nicht mehr mit Formalia rumärgern. Sinnvoll ist es, den Doktor nicht als Schlussstein der Ausbildung anzulegen. Denn meist dauert die Korrektur 6 Monate oder gar ein Jahr. Bei der Einstellung kann man sonst nicht auf den Titel verweisen und verzichtet auf Geld.
Im angelsächsischen Raum gibt es den dreijährigen Ph. D. Er ist besonders für Forscher geeignet. Wen es in die Wirtschaft zieht, der kann mit einem ein- bis zweijährigen MBA-Abschluss diesbezügliches Wissen vorweisen.
Stipendien
Egal, ob Dissertation oder LL.M.: Stipendien erleichtern die Qualifikation allemal. Nur leider sind sie recht selten. So gibt es neben der Eliteeinrichtung Studienstiftung des deutschen Volkes auch parteinahe, kirchliche, wirtschaftliche und gewerkschaftliche Förderprogramme aus Mitteln des Bundes. Für Auslandsprogramme stehen daneben noch Förderungen durch den DAAD zur Verfügung. In einer umfangreichen Literatur werden die vielen kleineren Stiftungen vorgestellt, die sich für bestimmte Programme eignen. Für einen LL.M. in den USA sind das z. B. europäische EHP-Mittel oder die Fulbright- Kommission. Nach Oxford kann man mit der Cecil Rhodes Stiftung gehen. Und ZEIT / Gerd Bucerius unterstützt ihn auch.
Wichtig ist eine frühzeitige Information, da die Bwerbungsfristen meist Jahre zuvor auslaufen. Auch wenn nicht überall das Prinzip der Initiativbewerbung gilt (Z.B. Studienstiftung, Hans-Böckler-Stiftung), so kann man doch vorschlagsberechtigte Personen, etwa den Doktorvater, dezent ansprechen.
Ganz nett ist auch das ?Onlinestipendium“ e-fellows.net. Telekom, Holtzbrinck, McKinsey und andere Unternehmen spendieren vielen Studierenden so freien Internetzugang, Recherchemöglichkeiten u.a. in Juris und Unterstützung durch Mentoren.
Schließlich bieten auch die großen Kanzleien ausgesuchten Bewerbern Stipendien in den USA, oder an anderen Universitäten. Oft allerdings nur gegen eine Verpflichtung, danach drei Jahre oder länger in der Firma zu bleiben.
In unserem Forum kann man sich über alles austauschen.
Aus den Universitäten
Auch an den Universitäten gibt es manchmal spannende Entwicklungen für Junganwälte: Z. B., bietet die Universität Heidelberg eine anwaltsorientierte Ausbildung an, in deren Rahmen die Anwaltschaft auf die Studierenden zugeht. Auch die Fachschaften haben einige spannende Veranstaltungen. Zudem gibt es an den Unis neuerdings auch interessante Weiterqualifikationsprogramme.
Unser Forum soll dem Austausch von Alumni bestimmter Unis, aber auch dem Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis dienen.
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